GESETZGEBUNG
EFZ TÄTIGKEITSZULASSUNG ANTRAGSPROZEDUR
- Von der Generaldirektion für Freizonen oder von der Europäischen Freizone wird ein "Tätigkeitszulassung Antragsvordruck abgeholt und ausgefüllt.
- An die Zentralbank der Republik Türkei wird eine Antragsgebühr über (5.000 USD) eingezahlt.
- Der Antrag wird mit der Antragsakte und Quittung an die Generaldirektion gestellt.
- Der Antrag wird von der Generaldirektion ausgewertet.
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POSITIV
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NEGATIV
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- Für den Miet- oder Verkaufsvertrag wird an die europäische Freizone ein Antrag gestellt. Die Registrierung der Gesellschaft wird veranlasst.
- Mit dem Verkaufs-/Mietvertrag wird an die Generaldirektion ein Antrag gestellt.
- Tätigkeitszulassung wird eingeholt und die Tätigkeit in der europäischen Freizone aufgenommen.
- Antragsgebühr über (4.500 USD) wird zurückgegeben.















