GESETZGEBUNG

EFZ TÄTIGKEITSZULASSUNG ANTRAGSPROZEDUR

  1. Von der Generaldirektion für Freizonen oder von der Europäischen Freizone wird ein "Tätigkeitszulassung Antragsvordruck abgeholt und ausgefüllt.
  2. An die Zentralbank der Republik Türkei wird eine Antragsgebühr über (5.000 USD) eingezahlt.
  3. Der Antrag wird mit der Antragsakte und Quittung an die Generaldirektion gestellt.
  4. Der Antrag wird von der Generaldirektion ausgewertet.

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POSITIV

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NEGATIV

  1. Für den Miet- oder Verkaufsvertrag wird an die europäische Freizone ein Antrag gestellt. Die Registrierung der Gesellschaft wird veranlasst.
  2. Mit dem Verkaufs-/Mietvertrag wird an die Generaldirektion ein Antrag gestellt.
  3. Tätigkeitszulassung wird eingeholt und die Tätigkeit in der europäischen Freizone aufgenommen.
  1. Antragsgebühr über (4.500 USD) wird zurückgegeben.


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